Allgemeine Geschäftsbedingungen der QS Trockenbau GmbH

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bauleistungen der QS Trockenbau GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
Für Bauleistungen wird die VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
Die VOB/C (insbesondere die für Trockenbauarbeiten einschlägigen ATV, u. a. DIN 18340) gilt als technische Vertragsgrundlage.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftragsbestätigung sowie den anerkannten Regeln der Technik.
Nicht im Leistungsumfang enthalten und gesondert zu vergüten sind insbesondere:

  • Gerüste, Arbeitsbühnen, Hubsteiger, Hebe- und Steighilfen jeder Art
  • Baustrom, Bauwasser
  • Schutz- und Abdeckarbeiten über das vertraglich geschuldete Maß hinaus
  • Trocknungs-, Heiz- oder Beschleunigungsmaßnahmen

Gerüste und Arbeitsbühnen gelten nur dann als mitgeschuldet, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Ausführungsund Fertigstellungstermine Nachunternehmer bzw. Subunternehmer einzusetzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn terminliche Vorgaben andernfalls nicht eingehalten werden könnten.
Einer vorherigen Anzeige oder Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
Änderungen des Bauentwurfs oder zusätzliche Leistungen werden gemäß § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vergütet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Abschlagszahlungen erfolgen – sofern nichts anderes vereinbart ist – gemäß § 16 Abs. 1 VOB/B. Die Schlussrechnung ist – sofern nichts anderes vereinbart ist – nach § 16 Abs. 3 VOB/B zu stellen und fällig.
Schlusszahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der prüffähigen Schlussrechnung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen des § 16 Abs. 5 VOB/B.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Arbeiten nach vorheriger Ankündigung einzustellen (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B).

5. Ausführungsfristen und Behinderungen

Ausführungs- und Fertigstellungstermine gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung.
Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, sofern Verzögerungen oder Behinderungen eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

Dies gilt insbesondere bei:

  • Behinderungen durch andere Gewerke oder fehlende bzw. mangelhafte Vorleistungen
  • Planänderungen, Nachträgen oder zusätzlichen Leistungen
  • unvorhersehbaren technischen oder organisatorischen Problemen
  • höherer Gewalt, insbesondere Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terror, Gewalt, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördlichen Anordnungen

Behinderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen (§ 6 Abs. 1 VOB/B).
Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher: freie Zugänglichkeit der Baustelle, rechtzeitige Vorleistungen anderer Gewerke sowie geeignete klimatische Bedingungen gemäß VOB/C.
Wartezeiten und Stillstände infolge fehlender Mitwirkung sind gesondert zu vergüten.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung ist eine förmliche Abnahme gemäß § 12 VOB/B durchzuführen.
Erfolgt keine Abnahme binnen 12 Werktagen nach Aufforderung, gilt die Leistung als abgenommen.
Teilabnahmen bleiben vorbehalten.

8. Mängelansprüche / Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B.
Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
Unwesentliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

9. Haftung

Es gilt § 10 VOB/B.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Stoffe bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.

12. Gerichtsstand / Recht

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – sofern zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.